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   FG Hamburg, 15.03.2023 - 3 K 153/22   

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https://dejure.org/2023,10399
FG Hamburg, 15.03.2023 - 3 K 153/22 (https://dejure.org/2023,10399)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.2023 - 3 K 153/22 (https://dejure.org/2023,10399)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 2023 - 3 K 153/22 (https://dejure.org/2023,10399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 170 Abs 1 AO, § 170 Abs 2 S 1 Nr 2 AO, § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, § 175 Abs 1 S 2 AO, § 11 BewG 1991
    Schenkung auf den Todesfall bei Einräumung eines Wohnungsrechts - Glaubhaftmachung einer Erkrankung bei einem Antrag auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung

  • notar-drkotz.de

    Schenkung auf den Todesfall bei Einräumung eines Wohnungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schenkung auf den Todesfall bei Einräumung eines Wohnungsrechts

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schenkung auf den Todesfall bei Einräumung eines Wohnungsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erwerb des Wohnungsrechts an der ETW von Todes wegen hinsichtlich Steuerpflicht

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Schenkung auf den Todesfall bei Einräumung eines Wohnungsrechts

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 28.05.2021 - VIII B 103/20

    Ablehnung eines Terminverlegungsantrags aufgrund schwerwiegender

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2023 - 3 K 153/22
    In derartigen eiligen Fällen ist daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit der erkrankten Person ergeben muss; ersatzweise muss der Beteiligte die Erkrankung so genau schildern und glaubhaft machen, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob sie so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (BFH, Beschluss vom 28. Mai 2021, VIII B 103/20, BFH 2021, 1361, m.w.N.).

    dd) Weiterhin kann die Ablehnung einer Terminverlegung selbst bei Vorliegen erheblicher Gründe wie einer Erkrankung ermessensgerecht sein, z.B. bei einer erheblichen Verletzung der Mitwirkungspflichten im Veranlagungs- und Rechtsbehelfsverfahren und wenn der Beteiligte trotz einer bereits seit geraumer Zeit bestehenden Erkrankung keine Vorsorge für die Wahrnehmung eines Termins trifft (BFH, Beschluss vom 28. Mai 2021, VIII B 103/20, BFH/NV 2021, 1361, m.w.N.).

  • BGH, 20.03.2020 - V ZR 317/18

    Wohnungseigentum: Abgrenzung zwischen Grundstücksnießbrauch und

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2023 - 3 K 153/22
    Der Nießbrauch (§ 1030 BGB) schließt das Wohnungsrecht mit ein (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2020, V ZR 317/18, BGHZ 225, 136).
  • FG Baden-Württemberg, 22.06.1990 - IX K 20/89
    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2023 - 3 K 153/22
    Obwohl sich bürgerlich-rechtlich an der Erbfolge durch die Erteilung eines Erbscheins sachlich nichts ändert, wirkt der Erbschein aufgrund seiner Rechtsvermutung nach § 2365 BGB steuerlich auch für die Vergangenheit (vgl. FG München, Urteil vom 28. Juni 1990, 10 K 10070/87, EFG 1991, 5).
  • FG München, 28.06.1990 - 10 K 10070/87
    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2023 - 3 K 153/22
    Obwohl sich bürgerlich-rechtlich an der Erbfolge durch die Erteilung eines Erbscheins sachlich nichts ändert, wirkt der Erbschein aufgrund seiner Rechtsvermutung nach § 2365 BGB steuerlich auch für die Vergangenheit (vgl. FG München, Urteil vom 28. Juni 1990, 10 K 10070/87, EFG 1991, 5).
  • BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 36/87

    Heilung des Formmangels einer Schenkung von Todes wegen; Auslegung eines

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2023 - 3 K 153/22
    Ob sich ein Rechtsgeschäft als Schenkungsversprechen von Todes wegen gemäß § 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB erweist, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln (BGH, Urteil vom 18. Mai 1988, IVa ZR 36/87, MDR 1988, 845; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Mai 2020, I-3 Wx 64/20, DNotZ 2021, 199).
  • BFH, 05.12.1990 - II R 109/86

    Zur Frage, wann eine Schenkung auf den Todesfall vorliegt; Bereicherung und

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2023 - 3 K 153/22
    Die Schenkung unter Überlebensbedingung ist nur dann als Schenkung unter Lebenden i.S. des § 7 ErbStG anzusehen, wenn der Vollzug durch Leistung des Gegenstandes noch zu Lebzeiten des Schenkers (auflösend bedingt) erfolgt (BFH, Urteil vom 5. Dezember 1990, II R 109/86, BFHE 163, 223, BStBl II 1991, 181).
  • BFH, 29.05.2012 - IV B 51/11

    Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mündliche Verhandlung in Abwesenheit

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2023 - 3 K 153/22
    Zur Glaubhaftmachung notwendig ist entweder die Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit des Beteiligten ergibt, oder zumindest eine so genaue Schilderung der Erkrankung samt Glaubhaftmachung, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (BFH, Beschluss vom 29. Mai 2012, IV B 51/11, BFH/NV 2012, 1469 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.1996 - 7 U 209/95

    Schenkung von Todes wegen durch italienischen Staatsangehörigen

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2023 - 3 K 153/22
    Bei einer Schenkung unter Lebenden ist der Schenker hingegen sofort in der Weise und mit der Folge gebunden, dass, sofern der Beschenkte vor dem Schenker stirbt, der Anspruch aus dem Schenkungsversprechen und etwaige Schadensersatzansprüche auf die Erben des Beschenkten übergeht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. August 1996, 7 U 209/95, NJW-RR 1997, 199).
  • BFH, 22.03.2022 - VIII B 49/21

    Ablehnung eines Terminverlegungsantrags, der vom FG fehlerhaft als ein "in

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2023 - 3 K 153/22
    Andere Kontaktmöglichkeiten konnten auch nicht im Internet recherchiert werden (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 22. März 2022, VIII B 49/21, BFH/NV 2022, 608).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2020 - 3 Wx 64/20

    Keine Vormerkungsfähigkeit gegenseitiger Zuwendungsversprechen auf den Todesfall

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2023 - 3 K 153/22
    Ob sich ein Rechtsgeschäft als Schenkungsversprechen von Todes wegen gemäß § 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB erweist, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln (BGH, Urteil vom 18. Mai 1988, IVa ZR 36/87, MDR 1988, 845; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Mai 2020, I-3 Wx 64/20, DNotZ 2021, 199).
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